Amtliche Vermessung bei Bracht Vermessung

Ansicht Wohnsiedlung mit Fluchtstab

AMTLICHE VERMESSUNGEN

Amtliche Lagepläne, Grundstücksgrenzen und Teilungen von Grundstücken – Vermessungen für verbindliche Festlegungen

Hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen ist eine der besonderen Verantwortungen, denen wir uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure jeden Tag stellen, denn Katastervermessung bedeutet nichts anderes, als Eigentumsrechte zu schützen und zu bewahren. Die Feststellung von Grundstücksgrenzen gehört ebenso dazu wie die Durchführung von Teilungen oder das Einmessen von Gebäuden für das amtliche Liegenschaftskataster.

(Amtlicher) Lageplan

Den Traum vom eigenen Bauprojekt erfüllen!

Sie planen ein Bauvorhaben und wollen bei der Baubehörde einen Bauantrag stellen? Hierzu benötigen Sie einen Lageplan entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW). Dieser Lageplan ist für Sie und Ihren Architekten die wichtigste Grundlage für Ihre Planung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten.

Grundlagen für den Lageplan sind bestehende Unterlagen des Katasteramtes, baurechtliche Vorgaben und nicht zuletzt die Vermessung des Baugrundstückes und seiner Umgebung.

Nach den Vorgaben Ihres Architekturbüros wird die Planung Ihres Bauvorhabens in den Lageplan eingefügt.

Wir als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne bei dieser ersten großen Herausforderung und beraten Sie und Ihr Architekturbüro kompetent in allen Belangen zur Verwirklichung Ihrer Ideen. Mit unserem Siegel und unserer Unterschrift steht Ihnen dann Ihr Amtlicher Lageplan zur Verfügung. Insbesondere, wenn Baulasten vorhanden sind oder benötigt werden, ist ein Amtlicher Lageplan unabdingbar.

Mehr erfahren!

Teilungsvermessung

Rundumbetreuung bei Grundstücks-Aufteilungen!

Eine Teilungsvermessung muss stattfinden, wenn ein Grundstück in ein oder mehrere Teile aufgeteilt werden soll. Es entstehen neue Grundstücksgrenzen, die zu beurkunden sind. In diesem Fall stehen wir Ihnen als Öffentlich bestelltes Vermessungsbüro gleich für mehrere Aufgaben zur Verfügung – sei es für die Beratung im Vorfeld (mögliche Entwicklung des Grundstücks), das Einholen von Genehmigungen (z. B. bei der Bauordnungsbehörde), das Abmarken der neuen Grundstücksgrenzen und schließlich bei der Einreichung der Vermessungsschriften beim Katasteramt zur Eintragung in das Liegenschaftskataster.

Mehr erfahren!

Grenzvermessung

Klarheit schaffen – ganz ohne Handgreiflichkeiten!

Bei der Grenzvermessung handelt es sich um die Vermessung von bestehenden Grenzen, bei denen Grenzmarkierungen fehlen oder Unklarheiten bzw. Streitigkeiten im Bezug auf den Grenzverlauf vor Ort vorliegen. Mit der Vermessung und Abmarkung durch uns wird der Grenzverlauf in der Örtlichkeit eindeutig festgelegt. Bei Streitigkeiten oder einer geplanten Einfriedung wird hier ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet, da neben einem örtlichen Grenztermin unter Beteiligung der betroffenen Grenznachbarn auch die Vermessungsschriften an das Katasteramt zur Übernahme eingereicht werden.

Hinweis: Auch die Straßenschlussvermessung ist ein Teilbereich der Grenzvermessung.

Amtliche Grenzanzeige

Die eigenen Grenzen erkennen und zufrieden sein!

Die Amtliche Grenzanzeige dient dazu, vorhandene Grenzen zu überprüfen, dies zeichnerisch zu dokumentieren und mit dem Landessiegel zu beurkunden. Grenzpunkte, bei denen keine Abmarkungen vorhanden sind, werden mit temporären Markierungen (z. B. Farbmarken, Holzpflöcken u.ä.) gekennzeichnet. Bei der Amtlichen Grenzanzeige sind die Nachbarn und das Katasteramt nicht beteiligt.

Gebäudeeinmessung gemäß §16 des VermKatG NRW

Ein behördliches Muss – vom Profi durchgeführt!

Die Gebäudeeinmessung gemäß VermKatG NRW wird notwendig, wenn ein Gebäude neu errichtet wurde oder eine Erweiterung erfolgt ist und die Bauabnahme durch die zuständige Bauordnungsbehörde erfolgt ist. Es folgt die Aufforderung an den/die Grundstückseigentümer/in, das fertiggestellte oder erweiterte Gebäude im Bezug auf seinen Grundriss einmessen zu lassen.

Hier kommen wir als Öffentlich bestelltes Vermessungsbüro ins Spiel und helfen Ihnen, Ihre Verpflichtung zu erfüllen.

Amtliche Bescheinigung

Ein Wegweiser mitten im behördlichen „Dschungel“!

Sie als Grundstückseigentümer/in und/oder Bauherr/in benötigen während und nach dem Bau diverse Bescheinigungen oder Beurkundungen. Hier sind wir als Öffentlich bestelltes Vermessungsbüro Ihr erster Ansprechpartner. Denn wir sind befugt, Vermessungen an Ihrem Grund und Boden mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Diese Schriftstücke benötigen Sie beispielsweise bei Ihrer Bank, bei den Bauämtern und anderen Behörden.

Konkret sind das die Absteckbescheinigung und die Bescheinigung für die Rohbauabnahme für das Bauaufsichtsamt und die Grenzbescheinigung für Ihre Bank.

Auch durch diesen „Dschungel“ begleiten wir Sie gerne und fachkundig.

Bodenordnung

„Ordnung ist das halbe Leben!“

Die Bodenordnung soll bei der (hoheitlichen) Umgestaltung von Grund und Boden eine Basis schaffen, um Grundstücke für eine klar definierte städtebauliche Maßnahme, zumeist nach den Vorgaben eines Bebauungsplans, zu nutzen. Auch privatrechtliche Bodenordnungsverfahren, in denen ein Investor eine Fläche kauft, die erschlossen, neu parzelliert und städtebaulich genutzt werden soll, gewinnen hier immer mehr an Bedeutung.

Für Sie als Kommune, Projektentwickler oder Grundstückseigentümer sind wir ein kompetenter Berater in allen diesbezüglichen Fragen und Belangen.

Gutachten

Mit einem Gutachten für Klarheit und rechtliche Sicherheit sorgen!

Zur Bewertung von rechtlichen oder technischen Sachverhalten sind Gerichte und Privatpersonen öfter als man denkt auf Gutachten angewiesen. Dies gilt für Grenzstreitigkeiten, Details in Grundstückskaufverträgen, notwendige Nachweise zu einer Baugenehmigung, Mietflächennachweise und auch ganz allgemein zur Beweissicherung. Ein Gutachten gibt Ihnen vor Gericht die Sicherheit, auf die Sie bei Streitfragen häufig angewiesen sind.

Bei Bedarf sind wir als Sachverständige Ihr Ansprechpartner für qualifizierte Gutachten.

Kontakt

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Klaus Bracht
Otto-von-Guericke-Straße 8
53757 Sankt Augustin

Zu Google Maps

02241 / 911 202-10

Nachricht