Grenzvermessung

Grenzvermessungen dienen zur Wiederherstellung bereits bestehender Grenzen, bei denen die amtlichen Abmarkungen (Grenzpunkte) z.B. durch Bautätigkeit abhanden gekommen sind. Fehlende Grenzpunkte werden dabei neu abgemarkt.

Typische Anwendungsfälle:

- Nachbarschaftliche Unklarheiten über den gemeinsamen Grenzverlauf
- Wiederherstellung der Grenzpunkte nach dem Straßenausbau
- Verfahrensablauf:

Die folgenden Schritte werden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) bei einer Grenzvermessung durchgeführt:

Bestellung der notwendigen Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt. Örtliche Vermessungsarbeiten und Grenzuntersuchung zur Überprüfung und ggf. Wiederherstellung und Neuabmarkung der Grenzpunkte.
Durchführung eines Grenztermines mit Erläuterung des Grenzverlaufes und schriftliche Anerkennung des Grenzverlaufes in der Grenzniederschrift durch die beteiligten Eigentümer.
Fertigung der Vermessungsschriften und Übergabe an das zuständige Katasteramt.

 

Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Klaus Bracht

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Otto-von-Guericke-Straße 8 · 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241-911 202-0 · Fax. 02241-911 202-10
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