Straßenschlussvermessung

Straßenschlussvermessungen dienen der Wiederherstellung der Grenzpunkte nach dem Straßenausbau. Die Straßenschlussvermessung wird in der Regel von den Städten und Gemeinden beauftragt, nachdem eine öffentliche Verkehrsfläche neu errichtet wurde.

Verfahrensablauf:

Die folgenden Schritte werden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) bei einer Straßenschlussvermessung durchgeführt:

Bestellung der notwendigen Katasterunterlagen beim zuständigen Katasteramt. Örtliche Vermessungsarbeiten und Grenzuntersuchung zur Überprüfung und ggf. Wiederherstellung und Neuabmarkung der Grenzpunkte
Durchführung eines Grenztermines mit Erläuterung des Grenzverlaufes und schriftliche Anerkennung des Grenzverlaufes in der Grenzniederschrift durch die beteiligten Eigentümer
Fertigung der Vermessungsschriften und Übergabe an das zuständige Katasteramt
 

Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Klaus Bracht

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Otto-von-Guericke-Straße 8 · 53757 Sankt Augustin
Tel. 02241-911 202-0 · Fax. 02241-911 202-10
eMail. info@bracht-vermessung.de